Als Selbstständiger oder Unternehmer sind Sie, und auch
Ihre Mitarbeiter, schadensersatzpflichtig, wenn durch Ihre
betrieblichen Tätigkeiten Sach- oder Personenschäden entstehen!
Die wichtigste betriebliche Versicherung
Die Betriebshaftpflichtversichung hat eine Rechtschutzfunktion,
weil sie den
Versicherungsnehmer und die mitversicherten
Betriebsangehörigen
gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter schützt.
Ohne die Betriebshaftpflicht dürfen bestimmte Berufsgruppen
Ihre Tätigkeit gar nicht ausüben! Für andere Berufsfelder sollte
dieser Grundsatz auch gelten.
Versicherte Personen
Versichert sind:
- der Versicherungsnehmer
- seine gesetzlichen Vertreter in dieser Funktion
- Personen, die den Betrieb oder Teile davon beaufsichtigen
- Betriebsangehörige in Ausübung ihrer Betriebstätigkeit
- mitarbeitende Ehepartner und Familienangehörige
- Betriebsfahrzeuge bis 6 km/h, die keine Kennzeichen führen müssen
Versicherungsschutz und Deckungssumme
Versicherungsschutz besteht für den Fall von:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Umweltschäden
Natürlich kann man auch bei dieser Versicherung noch andere Dinge
mitversichern.
Die Regeldeckungssummen betragen bei Personenschäden 2 Mio. Euro
und bei Sachschäden 1 Mio. Euro.