Nach einem Schadensfall durch Brand, Leitungswasser oder Sturm drohen dem Vermieter enorme Kosten.
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Mieter, die von den erforderlichen Sanierungsarbeiten betroffen sind oder die gemietete Immobilie nicht oder nur teilweise nutzen können, haben Anspruch auf Mietminderung.
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Die dadurch entstandenen Kosten werden von der Versicherung übernommen.
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Auch die vom Vermieter selbst genutzten Räumlichkeiten werden angerechnet.
Der Tarif der Mietverlustversicherung richtet sich nach der Betriebsart, die auch für die Feuer-Tarifgruppe eine Rolle spielt.
Da bei der Geschäftsgebäudeversicherung der Mietverlust durch eine eigene Versicherung abgedeckt werden muss (versichert wird der Bruttojahreswert), sollten Sie sich ausführlich darüber informieren.